• Warum eine Barhufbearbeitung unter 50€ nicht mehr zeitgemäß ist?

    Warum eine Barhufbearbeitung unter 50€ nicht mehr zeitgemäß ist:

    Mein Arbeitslohn als Barhufpflegerin in der Kleinunternehmer-Regelung soll dies hiermit einmal verdeutlichen

    (seit 2020 liegt die Jahresumsatzgrenze bei 22.000€, bzw. ø max. 1833€ Umsatz pro Monat)


    Die folgenden Zahlen beruhen auf meinen Durchschnittswerten von 2020 bis 2022 und sind auf den ganzen Euro gerundete Werte, wozu es zur Rundungsdifferenz führen kann:


    Ø Tiere/ Monat: 35

    Ø Umsatz/ Monat: 1759€

    Ø Betriebsausgaben/ Monat: -954€

    = mtl. Gewinn / Brutto-Lohn:  805€ mtl.


    Nach der Einkommenssteuer ergibt sich folgender monatlicher Netto-Lohn von

    613€ bei 35 Tieren pro Monat (keine Massenabfertigung)


    # Der ø Kundenpreis inkl. Fahrtkosten betrug: 50€/ Tier

    # Die Arbeitszeit/ Tier vor Ort betrug durchschnittlich 0,5-1h,

    zusätzlicher Zeitaufwand/ Tier von 1,5-2h für Fahrtzeiten, Büroarbeitszeiten, Weiterbildungszeiten, etc. pro Tier

    = ø 2,5h Zeitaufwand pro Tier


    Auf den Stundenlohn umgerechnet macht dies einen Brutto-Stundenlohn von 9€/h (Netto-Stundenlohn 7€/h)


    Der Kunde zahlt zwar 50€ pro Tier für die Hufbearbeitung, nach Abzug der Betriebskosten und nach der Einkommenssteuer bleiben jedoch nur noch 17-18€ pro Tier für die Dienstleistung übrig, um die privaten Lebenshaltungskosten zu finanzieren und eventuelle Rücklagen bilden zu können.


    Wieviel Pferde man langfristig und gesunderhaltend monatlich bearbeiten kann ist sehr individuell.

    Dennoch lag der damalige „Lohn” unter dem Mindestlohn.

    Für eine Arbeit am Tier / Lebewesen, welches Individuell betrachtet und versorgt werden will, wo die Pferdebesitzer eine fundierte, gesundheitsfördernde und gesunderhaltende Barhufbearbeitung wünschen, sowie einen ruhigen und gewissenhaften Umgang mit ihrem Tier, ist dieser Lohn meiner Meinung nach deutlich unterbezahlt. -Und diese Berechnung bezogen sich auf Umsatzsteuerfreie Leistungen nach §19 UStG. Ein Barhufbearbeiter welcher nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (max. Jahresumsatzgrenze: 22.000€) muss zusätzlich 19% USt. auf die Preise rechnen.

     

    Ich bitte hiermit Pferdebesitzer und Kollegen die Preise für eine gesunde Barhufbearbeitung zu überdenken. 

    Herzlichen Dank an jeden, der dies durchgelesen und den Wert hinter unserer Arbeit wahrnimmt.



    Mein Durchschnittspreis für die Hufbearbeitung liegt bei 75€ inkl. 19%.

    Das ist ca. die Hälfte von dem, was ein Vollbeschlag (Minimum) kostet und sollte auch als Minimum für eine Barhufbearbeitung berechnet werden.


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